Sandra Talhof

Rechtsanwältin

Über mich

Meinen anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkt bei RGC bildet das Klimarecht. Ich berate dabei insbesondere zum rechtssicheren Handling des CO2-Handels (BEHG/TEHG), zu den Antragsverfahren aus der BECV zur nachträglichen Sektorenanerkennung und Beihilfezahlung sowie zu den sog. Ökologischen Gegenleistungen.

Darüber hinaus unterstütze ich unsere Mandantschaft im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) bei der jährlichen Antragstellung zur Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlagen gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Umsetzung/Nutzung sowie den Antragsverfahren der Preisbremsen.

Schließlich helfe ich Unternehmen über unsere regelmäßigen Compliance-Updates im Energie- und Klimarecht, stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Bei der Beratung kann ich zudem auf umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und bei der Vertragsgestaltungen zurückgreifen, nachdem ich im Rahmen früherer Tätigkeiten Mandanten in diesem Bereich beraten habe.

Kontakt

Sekretariat Sandra Talhof
Drostestr. 16
30161 Hannover

Fon 0511-538 999-54
Fax 0511-538 999-33
andrzejewski@ritter-gent.de

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